Brandmelder bei Neubau landesweit Pflicht

ddp Hannover - In niedersächsischen Häusern und Wohnungen müssen ab sofort verpflichtend Rauchmelder angebracht werden. Der Landtag in Hannover verabschiedete am 27.03.2012 die Niedersächsische Bauordnung, die unter anderem diese Regelung vorsieht.

Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.