Seit 01.11.2012 Rauchmelderpflicht in Niedersachsen
Am 1.11.2012 ist auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht in Kraft getreten, zunächst für Neu- und Umbauten. Die Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen läuft noch bis 31. Dezember 2015. Für die Installation der Rauchwarnmelder ist in Niedersachen der Eigentümer verantwortlich, für die Wartung der installierten Rauchmelder der unmittelbare Besitzer, d.h. der Bewohner (Mieter) des Hauses oder der Wohnung.